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BGBl. Nr. 343/1988

kundgemacht 05.07.1988
343. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Scharnstein
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juni 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Scharnstein
Kundmachung BGBl. Nr. 343/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Scharnstein

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 120 Scharnsteiner Straße im Bereich der Gemeinde Scharnstein neu