BGBl. Nr. 344/1988
344. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Zell bei Zellhof
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juni 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Zell bei Zellhof
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Marktgemeinde Zell bei Zellhof
neu
Art. 1neu
lädt …