BGBl. Nr. 357/1988
357. Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 12 Abs. 2
EUROPÄISCHE CHARTA DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL 1
Die Parteien verpflichten sich, die folgenden Artikel in der in Artikel 12 dieser Charta vorgeschriebenen Weise und in dem in diesem Artikel vorgeschriebenen Ausmaß als bindend für sich anzusehen.