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BGBl. Nr. 357/1988

kundgemacht 08.07.1988 RIS↗
357. Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung samt Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 12 Abs. 2
EUROPÄISCHE CHARTA DER LOKALEN SELBSTVERWALTUNG
Kundmachung BGBl. Nr. 357/1988× zu Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 01.09.1988 · idF BGBl. Nr. 357/1988 Art. 11↗RIS↗

ARTIKEL 11

Rechtsschutz der lokalen Selbstverwaltung

Den lokalen Gebietskörperschaften steht ein Rechtsmittel an ein Gericht offen, um die freie Ausübung ihrer Zuständigkeiten und die Einhaltung der Grundsätze der lokalen Selbstverwaltung zu sichern, die in der Verfassung oder der innerstaatlichen Gesetzgebung verankert sind.