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BGBl. Nr. 39/1988

kundgemacht 22.01.1988 RIS↗
39. Antarktis-Vertrag
Antarktis-Vertrag
Kundmachung BGBl. Nr. 39/1988× zu Antarktis-Vertrag×

Änderungen durch diese Kundmachung

Antarktis-Vertrag neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 25.08.1987 · idF BGBl. Nr. 39/1988 Art. 14↗RIS↗

Artikel römisch vierzehn

Dieser Vertrag, der in englischer, französicher, russischer und spanischer Sprache abgefaßt ist, wobei jede Fassung gleichermaßen authentisch ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt; diese übermittelt den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten gehörig beglaubigte Abschriften.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, gehörig befugten Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben.

GESCHEHEN zu Washington am 1. Dezember 1959.