BGBl. Nr. 47/1988
47. Verordnung: Handelsstatistische Anmeldung von Betriebsmitteln zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 12. Jänner 1988 über die handelsstatistische Anmeldung von Betriebsmitteln zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
Änderungen durch diese Kundmachung
Anmeldung von Betriebsmitteln zum Antrieb von Kraftfahrzeugen
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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Handelsstatistische Anmeldung v. Betriebsmitteln zum Antrieb von Kfz
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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