BGBl. Nr. 483/1988
483. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 2. August 1988, mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verordnung mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird
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