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BGBl. Nr. 483/1988

kundgemacht 31.08.1988
483. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Städtische Handelsschule Leoben
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 2. August 1988, mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 483/1988× zu Verordnung mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird

Änderungen durch diese Kundmachung

Verordnung mit der der Samstag für die Städtische Handelsschule Leoben schulfrei erklärt wird neu