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BGBl. Nr. 485/1988

kundgemacht 31.08.1988
485. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. August 1988 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich elektrischer Leitungsanlagen an den Landeshauptmann von Kärnten und an den Landeshauptmann der Steiermark
Kundmachung BGBl. Nr. 485/1988× zu Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark neu