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BGBl. Nr. 494/1988

kundgemacht 06.09.1988 RIS↗
494. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring-St. Margarethen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. August 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring-St. Margarethen
Kundmachung BGBl. Nr. 494/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring- St. Margarethen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 67 Grazer Straße im Bereich der Gemeinde Lebring- St. Margarethen neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu

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