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BGBl. Nr. 495/1988

kundgemacht 06.09.1988 RIS↗
495. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. August 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung
Kundmachung BGBl. Nr. 495/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu

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