BGBl. Nr. 496/1988
496. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Vogau und Straß in Steiermark
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22. August 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Vogau und Straß in Steiermark
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 69 Südsteirische Grenzstraße im Bereich der Gemeinden Vogau und Straß in Steiermark
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