BGBl. Nr. 497/1988
497. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Großradl und Aibl
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. August 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Großradl und Aibl
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße
neu
Art. 1neu
lädt …