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BGBl. Nr. 497/1988

kundgemacht 06.09.1988
497. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Großradl und Aibl
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. August 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße im Bereich der Gemeinden Großradl und Aibl
Kundmachung BGBl. Nr. 497/1988× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 76 Radlpaß Straße neu