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BGBl. Nr. 518/1988

kundgemacht 20.09.1988
518. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Kohlenstäuben der Klasse 4.1, Ziffer 10, in Tankfahrzeugen (Silofahrzeugen)
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 10 602 des ADR über die Beförderung von Kohlenstäuben der Klasse 4.1, Ziffer 10, in Tankfahrzeugen (Silofahrzeugen)
Kundmachung BGBl. Nr. 518/1988×

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