BGBl. Nr. 521/1988
521. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Waisenegg, Strallegg, St. Kathrein am Hauenstein und Ratten
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. September 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Waisenegg, Strallegg, St. Kathrein am Hauenstein und Ratten
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße
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Art. 1neu
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