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BGBl. Nr. 521/1988

kundgemacht 23.09.1988
521. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Waisenegg, Strallegg, St. Kathrein am Hauenstein und Ratten
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. September 1988 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 72 Weizer Straße im Bereich der Gemeinden Waisenegg, Strallegg, St. Kathrein am Hauenstein und Ratten
Kundmachung BGBl. Nr. 521/1988× zu Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung zweier Abschnitte der B 72 Weizer Straße neu