BGBl. Nr. 523/1988
523. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. September 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen
neu
Art. 1neu
lädt …