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BGBl. Nr. 523/1988

kundgemacht 23.09.1988
523. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. September 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen
Kundmachung BGBl. Nr. 523/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 135 Gallspacher Straße im Bereich der Gemeinde Gaspoltshofen neu