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BGBl. Nr. 54/1988

kundgemacht 29.01.1988
54. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Jänner 1988 betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach
Kundmachung BGBl. Nr. 54/1988× zu Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 97 Murauer Straße im Bereich der Gemeinde Predlitz-Turrach neu