BGBl. Nr. 556/1988
556. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 25 und Art. 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Oktober 1988 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung gemäß Art. 25 und Art. 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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