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BGBl. Nr. 559/1988

kundgemacht 11.10.1988 RIS↗
559. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PFLANZENSCHUTZES
Kundmachung BGBl. Nr. 559/1988× zu Pflanzenschutz - Zusammenarbeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Pflanzenschutz - Zusammenarbeit neu § 0↗RIS↗
Art. 13neu

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