Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 559/1988

kundgemacht 11.10.1988
559. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PFLANZENSCHUTZES
Kundmachung BGBl. Nr. 559/1988× zu Pflanzenschutz - Zusammenarbeit

Änderungen durch diese Kundmachung

Pflanzenschutz - Zusammenarbeit neu