BGBl. Nr. 565/1988
565. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 28. September 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
neu
Art. 1neu
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