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BGBl. Nr. 565/1988

kundgemacht 14.10.1988
565. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 28. September 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
Kundmachung BGBl. Nr. 565/1988× zu Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft×

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft neu
Art. 1neu

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