BGBl. Nr. 565/1988
565. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 28. September 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Angewandte Betriebswirtschaft