BGBl. Nr. 566/1988
566. Verordnung: Polizeigefangenenhaus-Hausordnung
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 28. September 1988, mit der eine Hausordnung für den Strafvollzug in Hafträumen der Bundespolizeibehörden erlassen wird (Polizeigefangenenhaus-Hausordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Polizeigefangenenhaus - Hausordnung
neu
§ 2neu
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