BGBl. Nr. 589/1988
589. Verordnung: Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 18. Oktober 1988 über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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Art. 2aufgehoben
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Höhe d. Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätiger Bewährungshelfer
neu
Art. 1neu
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Art. 2neu
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