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BGBl. Nr. 589/1988

kundgemacht 11.11.1988
589. Verordnung: Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 18. Oktober 1988 über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer
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Änderungen durch diese Kundmachung

Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer aufgehoben