BGBl. Nr. 61/1988
61. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. Jänner 1988 betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
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§ 237neu
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