BGBl. Nr. 615/1988
615. Vereinbarung zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2550 und 2551 über die Beförderung von Dicetyl-peroxydicarbonat in einer stabilen Suspension mit höchstens 42% Peroxyd (UN 2895) in Wasser als Stoff der Klasse 5.2, Gruppe E
VEREINBARUNG zwischen dem Industrieminister des Königreiches Schweden und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2550 und 2551 über die Beförderung von Dicetyl-peroxydicarbonat in einer stabilen Suspension mit höchstens 42% Peroxyd (UN 2895) in Wasser als Stoff der Klasse 5.2, Gruppe E
Änderungen durch diese Kundmachung
ADR - Beförderung von Dicetyl-peroxydicarbonat
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Art. 1neu
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