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BGBl. Nr. 62/1988

kundgemacht 29.01.1988
62. Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Neuhaus/Inn gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen
Notenwechsel betreffend eine Änderung der Vereinbarung vom 12. Juni 1974 zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Neuhaus/Inn gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977
Kundmachung BGBl. Nr. 62/1988× zu Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue Innbrücke) (BRD)

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue Innbrücke) (BRD) 1