BGBl. Nr. 633/1988
633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 22. November 1988 betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
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