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BGBl. Nr. 636/1988

kundgemacht 30.11.1988
636. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Nitrozellulosepulver
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und Wasserwirtschaft des Königreiches der Niederlande und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Nitrozellulosepulver
Kundmachung BGBl. Nr. 636/1988× zu ADR - Beförderung von Nitrozellulosepulver

Änderungen durch diese Kundmachung

ADR - Beförderung von Nitrozellulosepulver neu