BGBl. Nr. 63/1988
63. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus
neu
Art. 2neu
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