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BGBl. Nr. 63/1988

kundgemacht 29.01.1988
63. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus
Kundmachung BGBl. Nr. 63/1988× zu Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus

Änderungen durch diese Kundmachung

Fremdenverkehr - Zusammenarbeit - Tourismus neu