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BGBl. Nr. 673/1988

kundgemacht 16.12.1988
673. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 27. November 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
Kundmachung BGBl. Nr. 673/1988× zu Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit

Änderungen durch diese Kundmachung

Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit neu