BGBl. Nr. 673/1988
673. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 27. November 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
Änderungen durch diese Kundmachung
Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
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