BGBl. Nr. 673/1988
673. Verordnung: Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 27. November 1988 über die Berufsbezeichnung für Absolventen des Hochschullehrganges für Öffentlichkeitsarbeit