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BGBl. Nr. 712/1988

kundgemacht 23.12.1988
712. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. Dezember 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk
Kundmachung BGBl. Nr. 712/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Marktgemeinde Marchtrenk neu