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BGBl. Nr. 71/1988

kundgemacht 03.02.1988
71. Verordnung: Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 11. Jänner 1988 über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige
Kundmachung BGBl. Nr. 71/1988× zu Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige neu