BGBl. Nr. 73/1988
73. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 20. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 133 Theninger Straße im Bereich der Gemeinde Hörsching
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