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BGBl. Nr. 741/1988

kundgemacht 30.12.1988
741. Bundesgesetz: Übernahme der Haftung für einen Kredit einer österreichischen Bank an die Jugoslawische Nationalbank
Bundesgesetz vom 14. Dezember 1988 betreffend die Übernahme der Haftung für einen Kredit einer österreichischen Bank an die Jugoslawische Nationalbank
Kundmachung BGBl. Nr. 741/1988× zu Übernahme der Haftung für einen Kredit eines österreichischen Kreditinstitutes an die Jugoslawische Nationalbank

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme der Haftung für einen Kredit eines österreichischen Kreditinstitutes an die Jugoslawische Nationalbank neu