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BGBl. Nr. 81/1988

kundgemacht 05.02.1988
81. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Jänner 1988 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen
Kundmachung BGBl. Nr. 81/1988×

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