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BGBl. Nr. 8/1988

kundgemacht 08.01.1988
8. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Dezember 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz
Kundmachung BGBl. Nr. 8/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinde Ragnitz neu