BGBl. Nr. 9/1988
9. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 75 Glattjoch Straße im Bereich der Gemeinde Donnersbachwald
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Dezember 1987 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 75 Glattjoch Straße im Bereich der Gemeinde Donnersbachwald
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 75 Glattjoch Straße im Bereich der Gemeinde Donnersbachwald
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