Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 92/1988

kundgemacht 12.02.1988
92. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 25. Jänner 1988 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis
Kundmachung BGBl. Nr. 92/1988× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 138 Pyhrnpaß Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg an der Krems und Ried im Traunkreis neu