BGBl. Nr. 103/1989
103. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. November 1988, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) erlassen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
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Anl. 5aufgehoben
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