BGBl. Nr. 106/1989
106. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von detonierenden, schmiegsamen Zündschnüren (Rn. 2131 Ziff. 1c) und von Schwarzpulverzündschnüren mit langsamer Verbrennung (Rn. 2171 Ziff. 3)
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von detonierenden, schmiegsamen Zündschnüren (Rn. 2131 Ziff. 1c) und von Schwarzpulverzündschnüren mit langsamer Verbrennung (Rn. 2171 Ziff. 3)
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