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BGBl. Nr. 108/1989

kundgemacht 24.02.1989
108. Verordnung: Verbot und Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und öffentlicher Dienst vom 21. Dezember 1988 über das Verbot und die Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel
Kundmachung BGBl. Nr. 108/1989× zu Verbot und Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot und Beschränkung von Stoffen für kosmetische Mittel neu