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BGBl. Nr. 109/1989

kundgemacht 28.02.1989
109. Verordnung: Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 7. Februar 1989 betreffend Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt zur Durchführung des Jahresausgleichs von Amts wegen
Kundmachung BGBl. Nr. 109/1989× zu Jahresausgleich – Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt

Änderungen durch diese Kundmachung

Jahresausgleich – Mitteilung der Arbeitgeber an das Wohnsitzfinanzamt neu